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Informationen für Besucher

ES HANDELT SICH UM PRIVATE GÄRTEN. DER BESUCH ERFOLGT AUF EIGENE GEFAHR.

SO FUNKTIONIERT ES:

Die Besucher-Jahresplakette (Aufkleber) erhalten Sie zusammen mit einem Programmheft ca. ab Mitte März im Vorverkauf oder im zuerst besuchten Garten. Programmhefte nur solange der Vorrat reicht. Die Jahresplakette kostet einmalig 5 EUR pro Person (Kinder bis 16 Jahre frei) und berechtigt zum Eintritt in alle Gärten zu allen Terminen des laufenden Programmjahres.
Zu den Öffnungsterminen stehen die Gärten offen. Eine Anmeldung oder Klingeln ist nicht erforderlich. Bitte beim Eintritt in den Garten die Besucherplakette vorzeigen!

 

  • Vergewissern Sie sich, dass der Garten tatsächlich an Ihrem Besuchstag geöff net hat. Nicht alle Gärten öff nen an allen
    Terminen. Bitte beachten Sie auch die aktuellen Änderungen im Internet.
     

  • Der Lageplan in der Heftmitte dient nur zur groben Orientierung. Für Ihre Anreise sollten Sie genauere Karten nutzen.
    Bei Großgemeinden (z. B. Kloster Lehnin) liegen die Ortsteile z. T. sehr weit auseinander oder vom Hauptort entfernt.
     

  • Keine Gewähr für Bus-/Bahnverbindungen.
     

  • Respektieren Sie die Privatsphäre der Gartenbesitzer. Nur der Garten ist zu besichtigen, nicht das Haus. Die Gastgeber haben Hausrecht in ihrem Garten. Es ist i. d. R. kein WC zugänglich.
     

  • Bleiben Sie auf den Wegen oder Rasenfl ächen.
     

  • Samen oder Ableger nicht selbst entnehmen, fragen Sie die Gartenbesitzer.
     

  • Achten Sie auf Ihre Kinder, besonders in Gärten mit Teichen, Wasserläufen, Stufen, festen Beetbegrenzungen oder giftigen Pflanzen.
     

  • Wenn Sie fotografi eren möchten, fragen Sie bitte vorher. Für private Zwecke wird dies oft erlaubt.
     

  • Gartenwege sind manchmal rutschig oder uneben. Sie erfordern festes Schuhwerk und ausreichend Trittsicherheit.
     

  • Generell entsprechen die Offenen Gärten nicht den offiziellen Anforderungen an rollstuhlgerechte Befahrbarkeit bzw. Barrierefreiheit. In einigen Gärten ist jedoch eine eingeschränkte Nutzung mit Rollstuhl möglich (siehe Gartenbeschreibung).
     

  • Bei Gärten mit entsprechendem Symbol müssen Hunde leider draußen bleiben. Bei allen anderen Gärten sind angeleinte
    Hunde erlaubt, wobei in besonderen Situationen, z. B. viele Besucher, vorher gefragt werden sollte, ob der Hund mit rein darf.